Rauchmelderpflicht

 

Rauchmelderpflicht Niedersachsen vom 03.04.2012

für Neubauten ab dem 01.11.2012
für Bestandsbauten mit Übergangsfrist bis 2015
Regelung in § 44 (NBauO) Niedersächsische Bauordnung

Welche Wohnungen und Zimmer in Niedersachsen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden ?

Vorgeschrieben sind diese für alle Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure und natürlich alle Rettungswege

Mieter / Pächter und auch nutzungsberechtigte Personen sind für die Sicherstellung verantwortlich, abweichend, wenn der Eigentümer/in diese Verpflichtung selbst übernimmt.

Die Preise liegen hier bereits zwischen 25,00 € und 45,00 € pro Stück.
Erhältlich über Ihren Schornsteinfeger, Baumarkt oder Elektrofachhandel.

 

 
 
Ostfriesische Wohnungsverwaltungs GmbH
Nadörster Str. 8 • 26506 Norden